KEINE TOLERANZ BEI GEWALT!

Nachricht Melle-Buer, 24. September 2024

Kirchenkreis Melle-Georgsmarienhütte beschließt Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt

Kirchenkreissynode 2024-09-24
Tagung der Kirchenkreissynode am 24.09.2024 im Gemeindehaus der St. Maritinikirchengemeinde Melle-Buer

Was können der Kirchenkreis, seine Gemeinden und Einrichtungen tun, um Erfahrungen sexualisierter Gewalt zu verhindern? Mit dieser Frage beschäftigte sich die Kirchenkreissynode auf ihrer Sitzung in Buer. Einstimmig wurden ein weitreichendes Schutzkonzept und die Schaffung von anteiligen Personalstunden beschlossen. In einer Grundsatzerklärung wird erklärt, grundsätzlich keine Toleranz gegenüber jeglichen Formen von Gewalt zu dulden.

Das „Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt“ wurde in den vergangenen Monaten durch eine Steuerungsgruppe entwickelt. Nun wurden den Synodenmitgliedern Ziele und Maßnahmen vorgestellt: Es sollen Risiko- und Ressourcenanalysen für Gemeindehäuser und sensible Arbeitsbereiche durchgeführt und Mitarbeitende geschult werden. Außerdem ist in Interventionsplänen beschrieben, wie im Verdachtsfall vorzugehen ist. Diese Pläne sollen gewährleisten, dass der Schutz und die Interessen der Betroffenen höchste Priorität haben und verhindern, dass Institution und Täter*innen (wider besseren Wissens) geschützt werden. Vor allem steht die Sensibilisierung aller Mitarbeitenden im Vordergrund. Es kommt vordringlich darauf an, eine sensible und reflektierte Haltung zu entwickeln, denn viele Formen und Erfahrungen von Gewalt ereignen sich in Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen. Hierzu werden schon seit Beginn des Jahres Grundschulungen für alle ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitenden durchgeführt, an denen bereits 150 Personen teilgenommen haben.

Mit dem Beschluss des Schutzkonzeptes wurde auch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln beschlossen, Die Umsetzung und Fortschreibung des Konzeptes ist mit erheblichem Zeitaufwand verbunden. Mit einem Stellenanteil soll dies verantwortlich sichergestellt werden.

„Die Arbeit am Schutzkonzept endet nicht mit dem Beschluss auf der KK-Synode“, stellt die Steuerungsgruppe in einer Erklärung fest und schreibt der Kirchenkreissynode gleich mehrere Fragestellungen ins Stammbuch, die es künftig zu bearbeiten gilt. Dabei geht es beispielsweise um den Aufbau eines Interventionsteams im Kirchenkreis und die Frage wie damit umzugehen ist, wenn sich bei bestehender Meldepflicht Betroffene in Seelsorgegesprächen offenbaren, aber ihr Schicksal nicht weitergeben möchten. Bis Ende des Jahres müssen nun alle Kirchengemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreises ein eigenes Schutzkonzept entwickeln und beschließen.

Das Schutzkonzept mit Anlagen kann eingesehen und heruntergeladen werden (siehe Spalte rechts).