„Wir sind überwältigt von der hohen Wahlbeteiligung bei unserer diesjährigen Kirchenvorstandswahl. Wir durchleben gerade harte Zeiten in der evangelischen Kirche, aber trotzdem oder gerade deswegen ist es den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern wichtig, mitzubestimmen, wer im Kirchenalltag etwas zu sagen hat“, freut sich Superintendent Hannes Meyer-ten Thoren über den positiven Wahlausgang. Mit knapp 25 Prozent liegt die Wahlbeteiligung um rund zehn Prozent über dem Ergebnis von 2018. Wahlberechtigt waren insgesamt 39.383 Kirchenmitglieder ab 14 Jahren im Kirchenkreis Melle-Georgsmarienhütte. Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre neu gewählt und trägt unter anderem die Verantwortung über Finanzen, Gebäude, Grundstücke und Aktivitäten in den einzelnen Kirchengemeinden.
Rund 95 Prozent der Wähler haben die Möglichkeit des Online-Wählens oder der Briefwahl genutzt. Demensprechend sind unter fünf Prozent der Wähler ganz klassisch zur Urne am Wahltag, den 10. März, gegangen. „Damit hat sich gezeigt, dass sich das Wahlverhalten der Gemeindemitglieder in den letzten Jahren stark verändert hat und das neue Verfahren der Landeskirche neben Briefwahl und Urne auch Online-Wahlen zuzulassen, sehr gut angenommen wurde!“, erklärt Meyer-ten Thoren. „Vor sechs Jahren haben unter 30 Prozent der Wähler die Möglichkeit zur Briefwahl genutzt, das heißt über 70 Prozent haben an der Wahlurne ihre Stimme abgegeben. Die Möglichkeit der Online-Wahl gab es nicht.“ Die höchste Wahlbeteiligung war in der Kirchengemeinde Buer (37,67 Prozent) gefolgt von Neuenkirchen (35,67 Prozent), Schledehausen (34,97 Prozent) und Oldendorf (34,91 Prozent).
Rund 60 Prozent der alten Kirchenvorstände wurden im Melle-Georgsmarienhütte wiedergewählt. „Wir freuen uns besonders, dass auch acht Kirchenvorstände mit unter 26 Jahren die jüngere Generation vertritt und erhoffen uns von dieser Seite viele frische Impulse“, so Meyer-ten Thoren. „Manche dieser neuen jungen Kirchenvorstände profitierten enorm von der Online-Wahl und erreichten bei der ersten Kandidatur überraschend viele Stimmen!“
Jetzt läuft die einwöchige Einspruchsfrist. Das Wahlergebnis wird ausgehängt oder auf der Internetseite der einzelnen Kirchengemeinden veröffentlicht. „Ich gratuliere den gewählten Kandidaten sehr herzlich und haben Sie viel Freude an Ihrer zukünftigen Arbeit“, wünscht der Superintendent.