Mitarbeitenden-vertretung (MAV)

Mitarbeitendenvertretung des Ev.-luth. Kirchenkreises Melle-Georgsmarienhütte

Mitglieder der MAV (Stand Oktober 2024)

Simone Bruns,  Melanie Hoock (Stellv. Vorsitzende), Frank Jäger, Marie Luise Knepper, Karen Marten, Michael Rietig, Susanne Stefener-Pieper, Dirk Ulrich (Vorsitzender)

Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeitenden ist Frau Heidi Bumke-Appelbaum, sie ist über die Tel.Nr.: 05421/2822 (Dienstnummer Kita Dissen) zu erreichen.

Wir sind für Sie da ...

  • Die Mitarbeitervertretung ist mit dem Personalrat des öffentlichen Dienstes vergleichbar.
  • Sie wird alle vier Jahre von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirchengemeinden und den Einrichtungen des Kirchenkreises Melle – Georgsmarienhütte neu gewählt.
  • Die Grundlage unserer Arbeit ist das gemeinsame Mitarbeitervertretungsrecht (MVG) der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen.

Wir setzen uns ein ...

  • Als MAV vertreten wir alle in den oben genannten Bereichen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber ihrem jeweiligen Anstellungsträger. Auch wer nur mit 1 Wochenstunde beschäftigt ist, wird vertreten.
  • In allen sozialen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Dienstgemeinschaft betreffen, sind wir beteiligt.

Wir bestimmen mit ...

  • Einstellung, Anstellung, Kündigung
  • Eingruppierung, Höher- und Herabgruppierung, Beförderung
  • Versetzung und Abordnung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters zu einer anderen Dienststelle
  • Regelung der Ordnung in der Dienststelle (Haus- und Betriebsordnung)
  • Aufstellung von Grundsätzen für das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dienst
  • Einführung neuer Arbeitsmethoden
  • Grundsätze für die Urlaubsregelung und Überstundenanordnung

Wir beraten ...

  • Ausserordentliche Kündigung
  • Kündigung in der Probezeit
  • Aufstellen von allgemeinen Grundsätzen zur Bemessung des Personalbedarfs
  • Bewertung der Arbeitsplätze

Kontakt

Vorsitzender:
Diakon Dirk Ulrich

Mitarbeitendenvertretung des Ev.-luth. Kirchenkreises Melle-Georgsmarienhütte
Riemsloher Str. 5
49324 Melle

Ergebnis der MAV-Wahl 2021

Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK)

Berichte und Informationen der ADK können hier heruntergeladen werden

Mitteilungen der MAV

Brief der MAV an die Mitarbeitenden

An alle Mitarbeitenden im KK Melle-Georgsmarienhütte,
die in Elternzeit waren/sind

Melle, 19.09.24

Liebe Mitarbeitende,

wer von den Mitarbeitenden in Elternzeit ist/war und kein Entgelt erhalten hat bekommt/bekam keine Inflationsausgleichsprämie!

Dagegen wurde geklagt und in erster Instanz wurde der Klägerin Recht gegeben, in der zweiten Instanz wurde dieses Urteil wieder aufgehoben Nun liegt es beim Bundesarbeitsgericht zur Klärung und das kann dauern!

Falls der Klägerin die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie vom Bundesarbeitsgericht zugesprochen wird, ist es für unsere Mitarbeitenden notwendig der sogenannten Ausschlussfrist mit einem Antrag vorzubeugen, den die entsprechenden Mitarbeitenden ihrem Arbeitgeber gegenüberzustellen haben. Es ist ja im Sinne unserer Dienstgemeinschaft, dass die Mitarbeitenden in unseren Dienststellen auch das bekommen, was ihnen laut Gesetz zusteht bzw. evtl. zustehen wird.

Für Kolleg*innen im TVöD gilt:

Die Ausschlussfrist von einem Jahr ist im TVöD gemäß § 37 DienstVO bereits eingetreten und die Einmalzahlung des größeren Betrages von 1460 Euro (bei Vollzeit-Beschäftigten) dementsprechend ausgeschlossen. Jedoch können noch monatliche Raten der Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 220 Euro (bei Vollzeit-Beschäftigten) geltend gemacht werden. Diese wurden in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 ausgezahlt. Auch hier gilt zum Teil bereits die Ausschlussfrist.

Für Kolleg*innen im TV-L gilt:

Im TV-L wurde die Prämie in Höhe von 1800 Euro im Dezember 2023 beschlossen. Die Auszahlung erfolgte im März 2024. Die monatlichen Raten der Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 120 Euro für die Monate Januar und Februar erfolgten gemeinsam mit der Märzauszahlung (bei Vollzeit-Beschäftigten). Diese monatlichen Zahlungen werden noch bis Oktober 2024 gezahlt. Für Kolleg*innen im TV-L greift die Ausschlussfrist von einem Jahr noch nicht. Sie können derzeit noch die gesamte Zahlung der Inflationsausgleichsprämie beantragen.

Wir empfehlen dem Personenkreis der Beschäftigten, die in Elternzeit waren und ggf. noch sind, die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie beim Arbeitgeber umgehend schriftlich geltend zu machen!

Anträge für Beschäftigte im TVL und im TVöD haben wir in der Anlage beigefügt.

Wir bitten Sie diese Info allen Mitarbeitenden, die es betrifft zugänglich zu machen, nicht nur durch Aushang in der Kita, bitte auch durch mündliche Weitergabe über Dritte, um auch möglichst alle zu erreichen die noch in Elternzeit sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Ulrich
(Diakon)
Vorsitzender der Mitarbeitendenvertretung Melle-GmHütte
Riemsloher Str. 5, 49324 Melle

Dienstvereinbarungen im Kirchenkreis Melle-Georgsmarienhütte

Zwischen der Mitarbeitendenvertretung und dem Kirchenkreisvorstand des Ev.-luth. Kirchenkreises Melle-Georgsmarienhütte wurden folgende Dienstvereinbarungen getroffen:

Leitfaden zu Arbeitszeiten in den Kitas

Die Mitarbeitendenvertretung hat in Zusammenarbeit mit der pädagogischen Leitung und der QM-Beauftragten der Kirchenkreisträgerschaft Melle-Georgsmarienhütte, sowie dem Teamleiter der Personalabteilung einen Leitfaden zur Arbeitszeit in Kitas erstellt ( Mehrarbeit – Überstunden – Sonntagsarbeit – Übernachten in der Kita – Dienstreisen - Fortbildungen – Arbeitsbefreiung - Studientage – Verfügungszeit – Vorbereitungs- und Qualifizierungszeiten -Arztbesuche während der Arbeitszeit)

Der Leitfaden kann hier heruntergeladen werden: