Brief der MAV an die Mitarbeitenden
An alle Mitarbeitenden im KK Melle-Georgsmarienhütte,
die in Elternzeit waren/sind
Melle, 19.09.24
Liebe Mitarbeitende,
wer von den Mitarbeitenden in Elternzeit ist/war und kein Entgelt erhalten hat bekommt/bekam keine Inflationsausgleichsprämie!
Dagegen wurde geklagt und in erster Instanz wurde der Klägerin Recht gegeben, in der zweiten Instanz wurde dieses Urteil wieder aufgehoben Nun liegt es beim Bundesarbeitsgericht zur Klärung und das kann dauern!
Falls der Klägerin die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie vom Bundesarbeitsgericht zugesprochen wird, ist es für unsere Mitarbeitenden notwendig der sogenannten Ausschlussfrist mit einem Antrag vorzubeugen, den die entsprechenden Mitarbeitenden ihrem Arbeitgeber gegenüberzustellen haben. Es ist ja im Sinne unserer Dienstgemeinschaft, dass die Mitarbeitenden in unseren Dienststellen auch das bekommen, was ihnen laut Gesetz zusteht bzw. evtl. zustehen wird.
Für Kolleg*innen im TVöD gilt:
Die Ausschlussfrist von einem Jahr ist im TVöD gemäß § 37 DienstVO bereits eingetreten und die Einmalzahlung des größeren Betrages von 1460 Euro (bei Vollzeit-Beschäftigten) dementsprechend ausgeschlossen. Jedoch können noch monatliche Raten der Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 220 Euro (bei Vollzeit-Beschäftigten) geltend gemacht werden. Diese wurden in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 ausgezahlt. Auch hier gilt zum Teil bereits die Ausschlussfrist.
Für Kolleg*innen im TV-L gilt:
Im TV-L wurde die Prämie in Höhe von 1800 Euro im Dezember 2023 beschlossen. Die Auszahlung erfolgte im März 2024. Die monatlichen Raten der Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 120 Euro für die Monate Januar und Februar erfolgten gemeinsam mit der Märzauszahlung (bei Vollzeit-Beschäftigten). Diese monatlichen Zahlungen werden noch bis Oktober 2024 gezahlt. Für Kolleg*innen im TV-L greift die Ausschlussfrist von einem Jahr noch nicht. Sie können derzeit noch die gesamte Zahlung der Inflationsausgleichsprämie beantragen.
Wir empfehlen dem Personenkreis der Beschäftigten, die in Elternzeit waren und ggf. noch sind, die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie beim Arbeitgeber umgehend schriftlich geltend zu machen!
Anträge für Beschäftigte im TVL und im TVöD haben wir in der Anlage beigefügt.
Wir bitten Sie diese Info allen Mitarbeitenden, die es betrifft zugänglich zu machen, nicht nur durch Aushang in der Kita, bitte auch durch mündliche Weitergabe über Dritte, um auch möglichst alle zu erreichen die noch in Elternzeit sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Ulrich
(Diakon)
Vorsitzender der Mitarbeitendenvertretung Melle-GmHütte
Riemsloher Str. 5, 49324 Melle