Die Kirchenkreissynode ist das Parlament des Kirchenkreises. Ihre Amtszeit beträgt 6 Jahre. Die Kirchenkreissynode beschließt u.a. den Haushaltsplan, den Stellenplan des Kirchenkreises und stellt Grundsätze für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf.
Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den Vorstand der Kirchenkreissynode und den Kirchenkreisvorstand.
Die Kirchenkreissynode richtet für bestimmte Aufgaben Ausschüsse ein (z.B. den Struktur- und Stellenplanungsausschuss, den Finanzausschuss, den Bauausschuss).