Kircheneintritt: Unsere Türen stehen Ihnen immer offen

Wir freuen uns über jede Christin und jeden Christen, die Teil unserer Gemeinschaft sein möchten, und begrüßen jeden Kircheneintritt. Ebenso freuen wir uns über alle Menschen, die nach einem Kirchenaustritt wieder in die Kirche eintreten möchten.

Superintendent Hans-Georg Meyer-ten Thoren

Unsere Türen stehen Ihnen immer offen und wir heißen alle Menschen in der evangelischen Kirche willkommen.

Hannes Meyer-ten Thoren, Superintendent des Kirchenkreises Melle-Georgsmarienhütte

Wie kann ich in die Kirche eintreten?

Menschen, die aus einer Kirche ausgetreten sind und in die evangelische Kirche eintreten oder wiedereintreten möchten, können dies ganz einfach bei ihrem Gemeindepastor oder ihrer Gemeindepastorin vor Ort tun. Wer für Sie zuständig ist, erfahren Sie in unserer Gemeindesuche. Zur Gemeindesuche

Zusätzlich gibt es bundesweit mehr als 100 Kircheneintrittsstellen, bei denen Sie sich über alle Aspekte rund um die Kirchenmitgliedschaft informieren und unbürokratisch in die evangelische Kirche eintreten können. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Neueintritt oder einen Wiedereintritt handelt. Pfarrerinnen und Pfarrer beantworten gerne Ihre Fragen oder stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Zur Übersicht der Eintrittsstellen

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Kircheneintritt habe?

Über die kostenlose Info-Service-Nummer 0800 8138138 lassen sich erste Fragen auch telefonisch klären. Hier sind Pfarrerinnen und Pfarrer für Ihre Anliegen erreichbar, geben Ihnen die nötigen Informationen und nennen ebenfalls den Kontakt zum nächstgelegenen Gemeindepfarramt. Das kostenlose Eintrittstelefon ist – außer an Feiertagen – werktags von 9 bis 17 Uhr (mittwochs 9 bis 12 Uhr) besetzt. Kontakt können Sie auch per E-Mail aufnehmen: eintritt@evangelisch.de.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Themenseite der EKD:

Evangelisch werden

Sprechen Sie uns an

Sie können uns auch direkt kontaktieren:

Ev.-luth. Kirchenkreis Melle-Georgsmarienhütte Superintendentur
Tel.: 05422 1601

Fragen und Antworten zum Kircheneintritt

Nein, die Taufe ist einmalig. Sie wird von den meisten Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Diese Kirchen haben die Magdeburger Erklärung zur wechselseitigen Taufanerkennung unterzeichnet. Nach dieser ökumenischen Vereinbarung bleibt die Taufe auch beim Wechsel von einer zur anderen Kirche gültig und Sie werden bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft. Zu den Unterzeichnern zählen neben der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche auch viele orthodoxe, altorientalische und andere evangelische Kirchen.

Vor dem Eintritt in die evangelische Kirche steht zunächst der Austritt aus der Kirche oder Gemeinschaft, der Sie bisher angehören. Gründe müssen Sie dabei nicht angeben. Die zuständigen staatlichen Stellen verlangen dafür Ihren Personalausweis und eine Verwaltungsgebühr. Anschließend nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Wenn Sie ganz neu Mitglied einer christlichen Kirche werden wollen, werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Das geschieht in der Regel in einem festlichen Gottesdienst. Ihm gehen üblicherweise ein Taufunterricht oder einige Taufgespräche voraus. Sie können und sollen so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde vor Ort.

Es gibt gute Gründe, Mitglied in der Evangelischen Kirche zu sein: Sie sind Teil der großen Gemeinschaft von Menschen, die Antworten auf die Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens suchen. Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie die evangelische Kirche. Sie leisten damit einen persönlichen Beitrag, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten.

Als Kirchenmitglied können Sie Pate oder Patin werden und sich kirchlich trauen lassen. Sie dürfen bei kirchlichen Wahlen wählen und gewählt werden. Und nicht zuletzt haben Sie Anspruch auf eine kirchliche Beerdigung.

Nicht viele: Wenn Sie dem Pastor oder der Pastorin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie sich ausweisen können. Und falls Sie schon einmal Kirchenmitglied waren, bringen Sie doch möglichst auch die Taufurkunde oder eine Bescheinigung über Ihr Taufdatum und den Ort sowie die Austrittsbescheinigung mit.